Verein Jüdischer Gesetzlicher Ehrenamtlicher BetreuerInnen e.V.
Organisation
Die Mitgliederversammlung wählt aus ihren Reihen drei Personen auf vier Jahre
in den Vorstand. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversamlung aus
und ist ihr gegenüber verantwortlich.